Hilfeseiten

Inhalt

Bitte beachten Sie: Diese Hilfeseiten wurden für alle elektronischen Walhalla-Produkte erstellt. Einige Funktionalitäten stehen bei einzelnen Anwendungen nicht zur Verfügung (z. B. Arbeiten mit Gültigkeiten). Diese Funktionalitäten sind dann mit einem Hinweis versehen.

Arbeiten mit dem Web-Browser Zum Inhalt

Da wir einen handelsüblichen Browser als Oberfläche verwenden, können Sie, wie Sie es bereits durch die Nutzung des Internets gewohnt sind, alle Navigationsmöglichkeiten des Browsers nutzen.

Rücksprung zum vorherigen Dokument

Um zum vorherigen Dokument zurück zu springen, benutzen Sie bitte den Zurück-Button Ihres Browsers.

Achtung:
Da die Benutzeroberfläche mit Frames aufgebaut ist, muss mehrmals auf den Zurück-Button geklickt werden, wenn man zu einem Dokument zurückspringen will, das ein anderes Inhaltsverzeichnis hat.

Texte in getrennten Fenstern lesen

An vielen Stellen finden Sie Hyperlinks zu anderen Texten. Wenn Sie einem Link durch Klicken auf das unterstrichene Wort folgen, wird der Inhalt des aktuellen Fensters durch das Dokument, das über den Link aufgerufen wird, ersetzt. Dies hat zunächst den Nachteil, dass Sie das ursprüngliche Dokument nicht mehr im Blick haben.

Um beide Dokumente in getrennten Fenstern lesen zu können:

  1. Aktivieren Sie den Link einfach über die rechte Maustaste anstatt über die linke.
    → Es wird ein kleines Kontextmenü geöffnet.
  2. Starten Sie den Aufruf „In neuem Fenster öffnen“.
    → Vor dem aktuellen Fenster öffnet sich ein neues Browserfenster.
  3. Durch einfaches Hin- und Herklicken oder Verschieben bzw. Verkleinern beider Fenster können Sie nun beide Dokumente nebeneinander lesen.

Suchen innerhalb des Dokuments (Strg + F)

  1. Klicken Sie zunächst mit der Maus in das Anzeigefenster.
    → Dieser Bereich ist nun aktiviert.
  2. Drücken Sie die Tastenkombination Strg + F.
    → Es erscheint ein kleines Suchfenster, in das Sie den gewünschten Begriff eingeben können.
  3. Geben Sie den gewünschten Suchbegriff ein.
  4. Starten Sie die Suche.

Oberflächenaufbau Zum Inhalt

Die Benutzeroberfläche

Die Benutzeroberfläche von elektronischen Walhalla Produkten ist in drei wesentliche Bereiche gegliedert:

  1. Hauptnavigation
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Textbereich

1. Hauptnavigation Zum Inhalt

Knopf InhaltsverzeichnisZurück zum Hauptinhaltsverzeichnis / Startseite (Home)
Klicken Sie auf diesen Button, wenn Sie während Ihrer Arbeit zum Hauptinhaltsverzeichnis / Startseite zurück wechseln möchten.
Knopf HilfeHilfe aufrufen
Klicken Sie auf diesen Button, wenn Sie mehr über die Oberfläche und die Funktionalitäten der elektronischen Walhalla Produkte erfahren möchten.
Eingabefeld SucheSuchfeld
Geben Sie den gewünschten Suchbegriff ein; zum Auslösen der Suche können Sie die Return-Taste betätigen oder auf den Button mit den zwei roten Pfeilen (>>) klicken → Suche

2. Arbeiten mit den Inhaltsverzeichnissen Zum Inhalt

Thematische Gliederung

In jedem Produkt steht zunächst ein (rechts-)systematischer Überblick zur Verfügung. Wie in einem Druckwerk wurden die zur Verfügung stehenden Texte (je nach Inhalt des elektronischen Werkes Gesetzestexte, Erläuterungen, Kommentierungen) Rechtsbereichen zugeordnet.

Vorschriften können Sie auch in alphabetischer Reihenfolge über „Vorschriften von A-Z“ abrufen.

Darstellung der Einordnung

In der ersten Zeile im grauen Kasten, der vor dem Inhaltsverzeichnis steht, wird mit "eingeordnet in:" angegeben, wo der Text (Vorschrift, Erläuterung) thematisch eingeordnet ist. Diese Angabe ist mit dem relevanten thematischen Abschnitt verlinkt. Wenn man auf diesen Link klickt, wird der weitere Inhalt dieses Abschnitts angezeigt.

Inhaltsverzeichnis der einzelnen Texte (Vorschrift, Erläuterung)

Jede Vorschrift und jeder redaktionelle Text hat sein eigenes Inhaltsverzeichnis, über das zur jeweiligen Textstelle (Paragraph/Artikel/Abschnitt der Erläuterung) gesprungen werden kann.

Kontextsensitive Navigation

Die Anwendung ist so programmiert, dass die Inhaltsverzeichnisse stets an den Volltext angepasst werden. Das bedeutet, dass je nach Kontext immer das dazugehörige Inhaltsverzeichnis angezeigt wird.Wenn Sie also einem Hyperlink im Volltext folgen, wird nach dem Auslösen des Hyperlinks auch das zugehörige Inhaltsverzeichnis angezeigt.

Wenn Sie wieder zum Ausgangstext zurück wollen, nutzen Sie bitte den „Zurück“-Button des Browsers.

Achtung:
Da die Oberfläche der CD-ROM mit Frames aufgebaut ist, muss mehrmals auf den "Zurück"-Button geklickt werden, wenn man zu einem Dokument zurückspringen will, das ein anderes Inhaltsverzeichnis hat.
Einmaliges Klicken führt zunächst dazu, dass das "alte" Inhaltsverzeichnis hergestellt wird, nochmaliges Klicken holt das "alte" Volltextdokument hervor.

Breite einstellen

Das linke „Fenster“, in dem das Inhaltsverzeichnis dargestellt ist, lässt sich einfach vergrößern, um komfortabel lesen zu können:

  1. Fahren Sie mit der Maus über den Balken, der den Navigationsbereich vom Darstellungsbereich trennt.
    → Es erscheint ein Pfeil mit zwei Pfeilspitzen.
  2. Halten Sie nun die linke Maustaste gedrückt und ziehen Sie diesen Balken nach rechts.
    → Der Navigationsbereich hat sich verbreitert.
    Der Volltext im Darstellungsbereich passt sich dieser Verbreiterung an, so dass Sie auf jeden Fall weiterhin bequem den Volltext lesen können.
    Um das Navigationsfenster zu verkleinern, ziehen Sie den Balken wieder nach links.

Weitere Funktionalitäten bei Vorschriften

Gültigkeitsbereich der Vorschrift wählen (Datumsauswahlbox)

Hinweis
Diese Funktionalität steht nur zur Verfügung, wenn in das Produkt die unterschiedlichen Textfassungen eingebunden sind.

Im Inhaltsverzeichnis kann entschieden werden, mit welcher Gesetzesversion (Textfassung) gearbeitet werden soll.

Voreingestellt ist stets das Datum der aktuellen Fassung.

Eine Vorschrift kann komplett auf eine neue (vergangene oder künftige) Textfassung umgestellt werden, indem man einen anderen Datumsbereich in der Auswahlbox einstellt. Dieser Datumsbereich enthält als Anfangsdatum stets den Beginn der Gültigkeit und als Endedatum den letzten Tag der jeweiligen Gültigkeit. Durch Auslösen des Buttons „wählen“ wird der Vorschriftentext komplett umgestellt.

Wenn Sie nun durch die Vorschrift recherchieren, einzelne Paragraphen anklicken, Links innerhalb der Paragraphen zu anderen Gesetzen auslösen etc. bleiben Sie in der ausgewählten Zeitebene.

Rechtsstand feststellen, Arbeit mit den Änderungsgesetzen

Änderungen

Informationen zum einzelnen Änderungsgesetz

Über das Auslösen des Links "Änderungen" am grauen Kasten oberhalb des Inhaltsverzeichnisses, erhalten Sie nähere Informationen zu den einzelnen Änderungsgesetzen:

Angegeben wird der Name des Änderungsgesetzes und das Inkrafttreten der Änderung

Über den Link "Weitere Informationen zu dieser Änderung" können Sie sich – gestaffelt nach den einzelnen Inkrafttretenszeitpunkten – ausgeben lassen, welcher Paragraph, Artikel, Anlage oder sonstige Textteil der Vorschrift von der Änderung betroffen war:

  • Wird ein Textteil neu eingefügt, so wird dies mit "NEU" gekennzeichnet
  • Wird ein Textteil mit diesem Änderungsgesetz zu unterschiedlichen Zeitpunkten mehrmals geändert, so wird dies mit Angabe des Inkrafttretensdatums gekennzeichnet

    Beispiel am § 20c SGB V, geändert durch das GKV-WSG vom 26.03.2007 (BGBl. I S. 378):

    01.01.2008:
    § 20c NEU (bis 30.06.2008) → Bedeutung: § 20c wurde neu eingefügt; diese Fassung gilt bis 30.06.2008

    01.07.2008:
    § 20c → Bedeutung: ab 01.07.2008 gilt eine weiter geänderte Fassung

Jede Textstelle, die als geändert beim einzelnen Änderungsgesetz angegeben ist, kann angeklickt werden.

Man gelangt dann direkt zum geänderten Normtext, die Änderungen werden farblich markiert:

  • Alter Text oder nur Löschungen = rot durchgestrichen
  • Neuer Text = grün
Zeitleiste

Änderungen nur nach Inkrafttretenszeitpunkten anzeigen lassen

In der Zeitleiste finden Sie in chronologischer Reihenfolge alle Paragraphen der Vorschrift angegeben, die sich geändert haben

  • unabhängig vom einzelnen Änderungsgesetz
  • sortiert nach dem jeweiligen Inkrafttretenszeitpunkt

Voreingestellt ist, dass diese "Zeitleiste" nur Änderungen in der Zukunft darstellt.

Mit einem Klick auf "Zeitleiste vollständig anzeigen" erhalten Sie Zugriff auf alle erfassten Änderungen.

3. Verschiedene Textfassungen beim einzelnen Paragraphen Zum Inhalt

Auch beim einzelnen Paragraphen kann man mit Hilfe einer Datumsauswahl verschiedene Textfassungen anzeigen lassen.

Über einen Klick auf "Unterschiede zur vorherigen Fassung anzeigen" können Sie Änderungen bei einzelnen Paragraphen hervorgehoben anzeigen lassen:

Diese Funktion schalten Sie mit "Unterschiede zur vorherigen Fassung nicht mehr anzeigen" wieder aus.

Über Klicken auf "Änderungsverzeichnis" wird das bzw. werden die Änderungsgesetze, die den gerade angezeigten Vorschriftenteil (§ etc.)geändert haben, gelb markiert angezeigt.

4. Verlinkungen, Verweisungen Zum Inhalt

Hervorhebung Verlinkung

Informationen, die sich nicht automatisch aus dem Gesetzestext ergeben, werden durch redaktionell von Walhalla hergestellte Verweise deutlich.

  • Kommt in einer Vorschrift oder einem Erläuterungstext ein Verweis auf eine andere Vorschrift oder ein anderen Text vor, so erscheint ein gekennzeichneter Verweis, der Sie unmittelbar zu dieser zitierten Stelle bringt. Wird also eine Vorschrift in einer Erläuterung oder einer anderen Vorschrift zitiert, so weiß dies das System.
  • Auch Verweise innerhalb der Textpassagen sind verlinkt. Dadurch können Sie bequem zu den betreffenden Textpassagen springen.

Passivzitierung

Hervorhebung Rückwärtsverlinkung

Alle Verweise gehen in zwei Richtungen, so dass auch eine so genannte Passivzitierung – auch Rückverweis genannt – angezeigt wird. Angezeigt werden also auch die Vorschriften und Erläuterungen, die auf den gerade betrachteten Text verweisen. Innerhalb der Texte finden Sie diese Rückverweise im unteren grauen Querbalken mit dem Hinweis „Auf diesen Text wird Bezug genommen in“ aufgeführt.

  • Findet man viele Rückverweise, so deutet dies stark darauf hin, dass es sich um einen „Kernparagraphen“ handelt.
  • Durch diese Rückverweistechnik wird ein Informationsnetz zwischen den einzelnen verwandten Themen und Vorschriften geknüpft.
  • Die gefundenen Vorschriften werden - falls zutreffend - nach Bundesrecht und Landesrecht unterteilt.

5. Navigation und Funktionalitäten im Textbereich Zum Inhalt

Angaben zum Text

Die aktuell angezeigte Textstelle ist immer mit zwei grauen Querbalken am Beginn und am Ende des Beitrags abgegrenzt. Zur Orientierung, wo sie sich innerhalb der Datenbank gerade befinden, können Sie folgende Informationen nutzen:

Vorschriften

Es wird angegeben, in welcher Vorschrift und dort in welchem Textteil (Paragraph, Artikel) Sie sich gerade befinden und welche Gesetzesversion vorliegt:

Erläuterungstexte, Kommentierungen

Diese Beschreibung gilt entsprechend für Erläuterungstexte und Kommentierungen. Hier wird in der "Kopfzeile" der Titel des Beitrags (z. B. "Arbeitslosengeld II") angegeben; bei Kommentierungen wird die entsprechende Kommentierungsstelle (z.B. "Kommentierung BBiG § 1") und ein Zitierhinweis (z.B. "Zitierhinweis: Herkert/Töltl, § 1 BBiG Rn. 27") angegeben. Wurde das Produkt mit redaktionellen Beiträgen verschiedener Autoren bestückt, befindet sich zudem noch der Name des Autors in der Kopfzeile.

Navigationselemente

Mit den Pfeilen können Sie wie in einem Buch sequenziell vorwärts und rückwärts durch Vorschriften bzw. durch Erläuterungstexte blättern.

Icon Pfeil nach rechtsvorwärts blättern
Icon Pfeil nach linksrückwärts blättern

Druckfunktionen

Icon Drucker

Wechseln in die Druckansicht

Mit dieser Funktion können Sie die Textstelle bereinigt um Verknüpfungen, Navigationsleiste auszudrucken. Diese in einem neuen Fenster dargestellte "saubere" Druckansicht kann auch verwendet werden, um Textstellen zu kopieren und in die Textverarbeitung zu übernehmen

Icon PDF-Ausdruck

Als Kompletttext ausdrucken (PDF-Format)

Durch Klicken auf das PDF-Zeichen wird der Vorschriftentext oder die Erläuterung zu einem Kompletttext (ganzes Gesetz, ganze Kommentierung zu einem Rechtsgebiet) zusammengefasst und für den Druck formatiert.

Bitte beachten Sie:
Wenn es von Vorschriften künftige Textfassungen gibt, können auch diese Gesetzesversionen als Kompletttext ausgedruckt werden. Wählen Sie in diesem Fall über die Datumsauswahl das gewünschte künftige Datum aus und klicken Sie dann auf das PDF-Zeichen. Der Text wird Ihnen dann in der gewünschten Gesetzesversion zusammengestellt.

Notizfunktion, Linkfunktion

Hinweis
Diese Funktionalität steht nicht in allen Produkten zur Verfügung.
Icon Notizen

Notizfunktion

Eigene Anmerkungen zu Textstellen (Paragraphen, Erläuterungen) kann man durch Auslösen des Buttons Notiz anlegen.

Es öffnet sich ein neues Fenster, in dem Sie zunächst bei Titel einen Betreff bzw. eine Überschrift eingeben. Wählen Sie eine möglichst sprechende Überschrift. Diese wird dann künftig bei der Textstelle angezeigt und dient als Link auf Ihre Anmerkung.

In das Feld Ihre Notiz können Sie Ihre Anmerkung eintragen (oder einen beliebigen Text hineinkopieren).

Speichern Sie diese Notiz. Sie können nun künftig jederzeit an dieser Stelle Ihre Anmerkungen wieder aufrufen. Diese bleiben auch bei Updates erhalten.

Icon Links

Link anlegen

Über den Button Link anlegen, kann man eigene Verweise in das Internet anlegen (z.B. auf Ministeriums-Homepages, Homepages zu Gerichten usw.).

Beachten Sie zur Schreibweise von Links ins Internet:
Schreiben Sie immer: http://www.walhalla.de (der Aufruf www.walhalla.de kann nicht umgesetzt werden!)

Sie können auch auf Dateien auf dem Rechner verweisen.

Geben Sie dabei die exakte Stelle des Dokuments auf der Festplatte / auf dem Server an, z. B.

C:\Dokumente und Einstellungen\muellers\Eigene Dateien\wichtiges_dokument.doc

Sie können nun künftig jederzeit an dieser Stelle Ihre Verlinkungen ins Internet oder auf Ihre eigenen Dokumente wieder aufrufen. Diese Verweise bleiben auch bei Updates erhalten.

Icon Verwaltung

Notizen und Links verwalten

Von jeder Stelle der Datenbank können Sie die Funktion Notizen und Links verwalten aufrufen.

Sie erhalten dann eine Liste mit allen Notizen und Links, die Sie verfasst haben.

Nach Anklicken der einzelnen Notiz/Linkaufruf können Sie diese ändern oder auch löschen.

Permalinks

Icon Permalinks

Eigene Texte in Word, Excel etc. können Sie mit Textstellen in unseren elektronischen Produkten verbinden.

Sie haben dann über das jeweilige Dokument beispielsweise Zugriff zum im Dokument zitierten Paragraphen.

Zur Einrichtung dieser Verknüpfung dient der sogenannte "Permalink", der durch einen Stern gekennzeichnet ist. Durch Klicken auf diesen Stern erhalten Sie in der Adresszeile die feststehende Adresse des Paragraphen, auf den die Verknüpfung verweisen soll. Diese Adresse kann kopiert werden und im Textverarbeitungsprogramm als Hyperlink eingefügt werden.

Suche Zum Inhalt

Mit der Volltextsuche können Sie alle Texte nach einem Begriff oder auch nach Begriffspaaren durchsuchen.

Suche definieren

  1. Eingabefeld Suche
    Geben Sie eines oder mehrere Schlüsselworte im Feld „Suche“ ein.
    Wenn Sie nach mehr als einem Wort suchen möchten und diese nur durch ein Leerzeichen voneinander trennen, starten Sie automatisch eine „UND-Suche“.
    Hinweis:
    Auf Groß- und Kleinschreibung brauchen Sie bei der Eingabe der Suchbegriffe nicht zu achten.
  2. Um die Suchfunktion zu starten, drücken Sie die Return-Taste
    oder
    klicken Sie auf die Pfeile neben dem Suchfeld.
  3. Die Suche wird ausgeführt.
    → Die Suchergebnisse werden angezeigt.

Suchergebnis

Das Ergebnis Ihrer Suche bekommen Sie als Liste angezeigt.
Diese Liste ist nach Rubriken gruppiert, die dem Aufbau der Anwendung entsprechen.

Um eines der Suchergebnisse einzusehen, klicken Sie auf den entsprechenden Eintrag in der Liste der Suchergebnisse.
→ Innerhalb der angezeigten Vorschrift ist/sind der/die Suchbegriff/e gelb hinterlegt dargestellt.