Bitte beachten Sie: Diese Hilfeseiten wurden für alle elektronischen Walhalla-Produkte erstellt. Einige Funktionalitäten stehen bei einzelnen Anwendungen nicht zur Verfügung (z. B. Arbeiten mit Gültigkeiten). Diese Funktionalitäten sind dann mit einem Hinweis versehen.
Da wir einen handelsüblichen Browser als Oberfläche verwenden, können Sie, wie Sie es bereits durch die Nutzung des Internets gewohnt sind, alle Navigationsmöglichkeiten des Browsers nutzen.
Um zum vorherigen Dokument zurück zu springen, benutzen Sie bitte den Zurück-Button Ihres Browsers.
An vielen Stellen finden Sie Hyperlinks zu anderen Texten. Wenn Sie einem Link durch Klicken auf das unterstrichene Wort folgen, wird der Inhalt des aktuellen Fensters durch das Dokument, das über den Link aufgerufen wird, ersetzt. Dies hat zunächst den Nachteil, dass Sie das ursprüngliche Dokument nicht mehr im Blick haben.
Um beide Dokumente in getrennten Fenstern lesen zu können:
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Die Benutzeroberfläche von elektronischen Walhalla Produkten ist in drei wesentliche Bereiche gegliedert:
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In jedem Produkt steht zunächst ein (rechts-)systematischer Überblick zur Verfügung. Wie in einem Druckwerk wurden die zur Verfügung stehenden Texte (je nach Inhalt des elektronischen Werkes Gesetzestexte, Erläuterungen, Kommentierungen) Rechtsbereichen zugeordnet.
Vorschriften können Sie auch in alphabetischer Reihenfolge über „Vorschriften von A-Z“ abrufen.
In der ersten Zeile im grauen Kasten, der vor dem Inhaltsverzeichnis steht, wird mit "eingeordnet in:" angegeben, wo der Text (Vorschrift, Erläuterung) thematisch eingeordnet ist. Diese Angabe ist mit dem relevanten thematischen Abschnitt verlinkt. Wenn man auf diesen Link klickt, wird der weitere Inhalt dieses Abschnitts angezeigt.
Jede Vorschrift und jeder redaktionelle Text hat sein eigenes Inhaltsverzeichnis, über das zur jeweiligen Textstelle (Paragraph/Artikel/Abschnitt der Erläuterung) gesprungen werden kann.
Die Anwendung ist so programmiert, dass die Inhaltsverzeichnisse stets an den Volltext angepasst werden. Das bedeutet, dass je nach Kontext immer das dazugehörige Inhaltsverzeichnis angezeigt wird.Wenn Sie also einem Hyperlink im Volltext folgen, wird nach dem Auslösen des Hyperlinks auch das zugehörige Inhaltsverzeichnis angezeigt.
Wenn Sie wieder zum Ausgangstext zurück wollen, nutzen Sie bitte den „Zurück“-Button des Browsers.
Das linke „Fenster“, in dem das Inhaltsverzeichnis dargestellt ist, lässt sich einfach vergrößern, um komfortabel lesen zu können:
Im Inhaltsverzeichnis kann entschieden werden, mit welcher Gesetzesversion (Textfassung) gearbeitet werden soll.
Voreingestellt ist stets das Datum der aktuellen Fassung.
Eine Vorschrift kann komplett auf eine neue (vergangene oder künftige) Textfassung umgestellt werden, indem man einen anderen Datumsbereich in der Auswahlbox einstellt. Dieser Datumsbereich enthält als Anfangsdatum stets den Beginn der Gültigkeit und als Endedatum den letzten Tag der jeweiligen Gültigkeit. Durch Auslösen des Buttons „wählen“ wird der Vorschriftentext komplett umgestellt.
Wenn Sie nun durch die Vorschrift recherchieren, einzelne Paragraphen anklicken, Links innerhalb der Paragraphen zu anderen Gesetzen auslösen etc. bleiben Sie in der ausgewählten Zeitebene.
| Änderungen |
Informationen zum einzelnen Änderungsgesetz Über das Auslösen des Links "Änderungen" am grauen Kasten oberhalb des Inhaltsverzeichnisses, erhalten Sie nähere Informationen zu den einzelnen Änderungsgesetzen: Angegeben wird der Name des Änderungsgesetzes und das Inkrafttreten der Änderung Über den Link "Weitere Informationen zu dieser Änderung" können Sie sich – gestaffelt nach den einzelnen Inkrafttretenszeitpunkten – ausgeben lassen, welcher Paragraph, Artikel, Anlage oder sonstige Textteil der Vorschrift von der Änderung betroffen war:
Jede Textstelle, die als geändert beim einzelnen Änderungsgesetz angegeben ist, kann angeklickt werden. Man gelangt dann direkt zum geänderten Normtext, die Änderungen werden farblich markiert:
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| Zeitleiste |
Änderungen nur nach Inkrafttretenszeitpunkten anzeigen lassen In der Zeitleiste finden Sie in chronologischer Reihenfolge alle Paragraphen der Vorschrift angegeben, die sich geändert haben
Voreingestellt ist, dass diese "Zeitleiste" nur Änderungen in der Zukunft darstellt. Mit einem Klick auf "Zeitleiste vollständig anzeigen" erhalten Sie Zugriff auf alle erfassten Änderungen. |
Auch beim einzelnen Paragraphen kann man mit Hilfe einer Datumsauswahl verschiedene Textfassungen anzeigen lassen.
Über einen Klick auf "Unterschiede zur vorherigen Fassung anzeigen" können Sie Änderungen bei einzelnen Paragraphen hervorgehoben anzeigen lassen:
Diese Funktion schalten Sie mit "Unterschiede zur vorherigen Fassung nicht mehr anzeigen" wieder aus.
Über Klicken auf "Änderungsverzeichnis" wird das bzw. werden die Änderungsgesetze, die den gerade angezeigten Vorschriftenteil (§ etc.)geändert haben, gelb markiert angezeigt.
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Informationen, die sich nicht automatisch aus dem Gesetzestext ergeben, werden durch redaktionell von Walhalla hergestellte Verweise deutlich.
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Alle Verweise gehen in zwei Richtungen, so dass auch eine so genannte Passivzitierung – auch Rückverweis genannt – angezeigt wird. Angezeigt werden also auch die Vorschriften und Erläuterungen, die auf den gerade betrachteten Text verweisen. Innerhalb der Texte finden Sie diese Rückverweise im unteren grauen Querbalken mit dem Hinweis „Auf diesen Text wird Bezug genommen in“ aufgeführt.
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Die aktuell angezeigte Textstelle ist immer mit zwei grauen Querbalken am Beginn und am Ende des Beitrags abgegrenzt. Zur Orientierung, wo sie sich innerhalb der Datenbank gerade befinden, können Sie folgende Informationen nutzen:
Es wird angegeben, in welcher Vorschrift und dort in welchem Textteil (Paragraph, Artikel) Sie sich gerade befinden und welche Gesetzesversion vorliegt:
Angabe des Datums der angezeigten Gesetzesversion (Textfassung)
Beispiele:
Diese Beschreibung gilt entsprechend für Erläuterungstexte und Kommentierungen. Hier wird in der "Kopfzeile" der Titel des Beitrags (z. B. "Arbeitslosengeld II") angegeben; bei Kommentierungen wird die entsprechende Kommentierungsstelle (z.B. "Kommentierung BBiG § 1") und ein Zitierhinweis (z.B. "Zitierhinweis: Herkert/Töltl, § 1 BBiG Rn. 27") angegeben. Wurde das Produkt mit redaktionellen Beiträgen verschiedener Autoren bestückt, befindet sich zudem noch der Name des Autors in der Kopfzeile.
Mit den Pfeilen können Sie wie in einem Buch sequenziell vorwärts und rückwärts durch Vorschriften bzw. durch Erläuterungstexte blättern.
![]() | vorwärts blättern |
![]() | rückwärts blättern |
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Wechseln in die Druckansicht
Mit dieser Funktion können Sie die Textstelle bereinigt um Verknüpfungen, Navigationsleiste auszudrucken. Diese in einem neuen Fenster dargestellte "saubere" Druckansicht kann auch verwendet werden, um Textstellen zu kopieren und in die Textverarbeitung zu übernehmen |
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Als Kompletttext ausdrucken (PDF-Format)
Durch Klicken auf das PDF-Zeichen wird der Vorschriftentext oder die Erläuterung zu einem Kompletttext (ganzes Gesetz, ganze Kommentierung zu einem Rechtsgebiet) zusammengefasst und für den Druck formatiert. Bitte beachten Sie: |
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Notizfunktion Eigene Anmerkungen zu Textstellen (Paragraphen, Erläuterungen) kann man durch Auslösen des Buttons Notiz anlegen. Es öffnet sich ein neues Fenster, in dem Sie zunächst bei Titel einen Betreff bzw. eine Überschrift eingeben. Wählen Sie eine möglichst sprechende Überschrift. Diese wird dann künftig bei der Textstelle angezeigt und dient als Link auf Ihre Anmerkung. In das Feld Ihre Notiz können Sie Ihre Anmerkung eintragen (oder einen beliebigen Text hineinkopieren). Speichern Sie diese Notiz. Sie können nun künftig jederzeit an dieser Stelle Ihre Anmerkungen wieder aufrufen. Diese bleiben auch bei Updates erhalten. |
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Link anlegen Über den Button Link anlegen, kann man eigene Verweise in das Internet anlegen (z.B. auf Ministeriums-Homepages, Homepages zu Gerichten usw.). Beachten Sie zur Schreibweise von Links ins Internet: Sie können auch auf Dateien auf dem Rechner verweisen. Geben Sie dabei die exakte Stelle des Dokuments auf der Festplatte / auf dem Server an, z. B. C:\Dokumente und Einstellungen\muellers\Eigene Dateien\wichtiges_dokument.doc Sie können nun künftig jederzeit an dieser Stelle Ihre Verlinkungen ins Internet oder auf Ihre eigenen Dokumente wieder aufrufen. Diese Verweise bleiben auch bei Updates erhalten. |
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Notizen und Links verwalten Von jeder Stelle der Datenbank können Sie die Funktion Notizen und Links verwalten aufrufen. Sie erhalten dann eine Liste mit allen Notizen und Links, die Sie verfasst haben. Nach Anklicken der einzelnen Notiz/Linkaufruf können Sie diese ändern oder auch löschen. |
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Eigene Texte in Word, Excel etc. können Sie mit Textstellen in unseren elektronischen Produkten verbinden. Sie haben dann über das jeweilige Dokument beispielsweise Zugriff zum im Dokument zitierten Paragraphen. Zur Einrichtung dieser Verknüpfung dient der sogenannte "Permalink", der durch einen Stern gekennzeichnet ist. Durch Klicken auf diesen Stern erhalten Sie in der Adresszeile die feststehende Adresse des Paragraphen, auf den die Verknüpfung verweisen soll. Diese Adresse kann kopiert werden und im Textverarbeitungsprogramm als Hyperlink eingefügt werden. |
Mit der Volltextsuche können Sie alle Texte nach einem Begriff oder auch nach Begriffspaaren durchsuchen.

Das Ergebnis Ihrer Suche bekommen Sie als Liste angezeigt.
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→ Innerhalb der angezeigten Vorschrift ist/sind der/die Suchbegriff/e gelb hinterlegt dargestellt.